Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz?

Im Meldewesen wird bei Wohnsitzen wird zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz unterschieden. Hauptwohnsitz stellt den Ort dar, wo der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist, wobei das Naheverhältnis zu diesem Ort entscheidet, damit er ein Hauptwohnsitz ist. Die Aufenthaltsdauer sowie der Ort des Arbeitsplatzes bzw. des Ausbildungsortes sind dabei relevant.

Am Nebenwohnsitz wiederum wird beabsichtigt zu studieren, zu arbeiten oder die Freizeit dort zu verbringen. Die Aufenthaltsdauer am Zweitwohnsitz muss nicht auf Dauer sein, sondern wird ‚bis auf weiteres’ genutzt.

Es kann jedoch immer nur ein Ort als Hauptwohnsitz bezeichnet werden, Nebenwohnsize kann eine Person in Österreich mehrere haben.

Von den Rund 300.000 in Graz lebenden Personen haben aktuell an die 40.000 einen Nebenwohnsitz angemeldet.

Nebenwohnsitz: Vorteile und Nachteile in Österreich

Der größte Vorteil eines Nebenwohnsitzes ist, dass man sich nicht zwischen zwei Wohnsitzen entscheiden muss sondern an beiden Orten offiziell wohnen kann. Grundsätzlich kann man auch am Zweitwohnsitz Beihilfen beziehen – Familien- und Studienbeihilfe sind ortsunabhängig. Auch steuerliche Vorteile können sich ergeben: Sollte der Arbeitsort mehr als 80 km oder mehr als 1 Stunde entfernt sein und eine Wohnung beim Arbeitsplatz benötigt werden, können die Kosten als Werbungskosten wegen doppelter Haushaltsführung in der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden.

Nachteile ergeben sich hauptsächlich aufgrund doppelter Kosten, wie zu bezahlender GIS Gebühren oder Miete bzw. Versicherungen für die Wohnsitze- auch kann nur am Hauptwohnsitz gewählt werden.

Nebenwohnsitz anmelden & abmelden

Wenn man eine neue Wohnung bezieht, muss man sich aufgrund des Meldegesetzes in Österreich innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anmelden. Dies gilt genauso für den Hauptwohnsitz als auch für Nebenwohnsitze.

Für die Anmeldung des Wohnsitzes muss ein Meldeservice, oft das Gemeindeamt, besucht werden. Neben Meldezettel werden Unterlagen wie Geburtsurkunde und Lichtbildausweis benötigt, für ausländische Staatsbürge ein gültiges Reisedokument.

Mittlerweile gibt es auch die Möglichkeit den Meldezettel online zu beantragen. Dafür kann man beim ZMR (Zentralen Melderegister) eine Online-Meldebestätigung beantragen. Voraussetzung dafür ist die Möglichkeit, den Antrag elektrisch zu signieren, beispielweise durch eine Bürgerkarte oder Handysignatur.

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