Nur rund 17 Prozent aller Grundstücke sind in Österreich im Grenzkataster erfasst, was bedeutet, dass bei 83 Prozent der Grundstücke der Grenzverlauf nicht rechtlich verbindlich gesichert ist. Im Grundbuch lässt sich dieser Tatbestand prüfen: Ist das Grundstück im Grenzkataster erfasst, ist es mit einem „G“ gekennzeichnet- nur dann ist die Grenze wirklich rechtsverbindlich.
Zu den häufigsten Streitigkeiten zwischen Nachbarn zählt der Streit um den Grundstücksgrenzen-verlauf.
Um hier Rechtssicherheit zu erreichen wird empfohlen, die Grundstücksgrenze in den Grenzkataster einzutragen. Dafür müssen allerdings sämtliche Nachbarn dem Grenzverlauf zustimmen. Dadurch entsteht eine rechtsverbindliche Grenze, die durch gerichtlichen Grenzstreit oder durch Ersitzung nicht geändert werden kann.
Die meisten Grundstücksgrenzen sind heute jedoch im daneben bestehenden Grundsteuerkataster eingetragen. Dieser ist allerdings rechtlich nicht verbindlich. Diese Grenzen können erneuert oder berichtigt werden. Die betroffenen Eigentümer können beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Grenzerneuerung oder Grenzberichtigung stellen und im außerstreitigen Verfahren eine Entscheidung durch Beschluss erhalten. Wenn eine der Parteien mit der Entscheidung nicht zufrieden ist, kann sie ihr Recht im Zivilprozess durch eine Klage durchsetzen.
Grundsätzlich wird jedem Käufer geraten, die genauen Grenzen seines künftigen Grundstücks vermessen zu lassen, besonders dann, wenn er die Absicht hat zu bauen, denn da spielt die Bauordnung eine Rolle, etwa der einzuhaltende Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Haus. Wenn die Grenzen nicht genau bekannt sind, kann das zu Problemen führen. Oft wird man dabei mit der Thematik des unklaren Grenzverlaufs konfrontiert. Auch bei der Bewertung eines Grundstücks ist die tatsächliche Größe ein wertbeeinflussender Faktor. Man ist aber auch auf die wahrheitsgemäßen Angaben eines Eigentümers angewiesen.