Es ist auf jeden Fall ratsam mehrere Angebote zu vergleichen. Einige Versicherungen decken mehr Schäden ab und die anderen weniger. Besonders wichtig zu beachten ist, wann eine Versicherung den Schaden nicht abdeckt. Üblicherweise kommt solch eine Klausel zur Anwendung, wenn grob fahrlässig gehnadelt wird!
Prinzipiell haftet der Mieter für Schäden, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausreichen. Am häufigsten handelt es sich dabei um Kratzer im Boden aber auch verzogene Fenster (Jalousien) oder verunreinigte Wände. Geht es über die gewöhnliche Abnutzung hinaus muss der Mieter mit weniger Kaution rechnen.
Tritt in der Wohnung ein Wasserschaden auf sind die Kosten der Sanierung , wenn nicht selbst verschuldet, vom Vermieter zu tragen. Geht der entstandene Schaden von der Nachbarwohnung aus dann hat der Vermieter dieser Wohnung die Kosten zu übernehmen! Zu beachten gilt es jedoch, dass Wasserschäden verursacht vom Mieter, über die Versicherung des Mieters abgedeckt werden.
Schäden an mitvermieteten Gegenständen muss prinzipiell der Vermieter bezahlen, solange diese nicht durch einen nachteiligen Gebrauch verursacht worden sind. Ist zb. die Herdplatte durch das fallen lassen einer Pfanne gesprungen, dann haftet der Mieter für diesen Schaden.