Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz

Im November wurde im Ministerrat die Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG) beschlossen, ab Jänner 2022 soll es auch zu Erleichterungen beim Einbau von Ladestationen für Elektroautos in Mehrfamilienhäusern sowie bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen, der thermischen Sanierung von Gebäuden, aber auch bei der Barrierefreiheit bringen. Geplant ist eine einfachere Beschlussfassung für die Durchsetzung von Maßnahmen durch Eigentümerinnen und Eigentümer – wer nicht mitstimmt, kann damit nichts mehr blockieren.

Der Einbau von Ladestationen für Elektroautos in Mehrfamilienhäusern ist bereits zulässig, scheitert aber oft an der Zustimmung durch die Miteigentümer. Derzeit muss mehr als die Hälfte aller Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer zustimmen. Dabei kommt es auf die Miteigentumsanteile an der Liegenschaft an, unabhängig davon, wie viele Eigentümerinnen und Eigentümer an der Abstimmung teilnehmen.
Künftig soll für den Beschluss eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichen, wobei mindestens ein Drittel der gesamten Wohnungseigentumsanteile repräsentiert sein muss. Diese Erleichterung gilt grundsätzlich für alle Beschlüsse der Wohnungseigentümer, also beispielsweise auch für Photovoltaikanlagen und die thermische Sanierung von Gebäuden.

Auch die Errichtung von Einzelanlagen bis 5,5 kW Leistung ist bisher schon möglich, aber die Installation einer Einzelladestation an einem Autoabstellplatz scheitert oft daran, dass andere Eigentümerinnen bzw. Eigentümer oft gar nicht reagieren.
Künftig soll die Zustimmung bereits dann als erteilt gelten, wenn man die anderen Wohnungseigentümer von der geplanten Änderung ordnungsgemäß verständigt und diese nicht innerhalb von zwei Monaten schriftlich widersprechen („Zustimmungsfiktion“).

Erleichterungen soll die WEG-Novelle auch bei der behindertengerechten Ausgestaltung von Wohnhäusern („Barrierefreiheit“) und beim Einbau einbruchsicherer Türen bringen.

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