Jede Fläche hat eine Widmung

Die Flächenwidmung- Architektur einer Gemeinde

Was muss bei der Flächenwidmung beachtet werden?

Grundsätzlich umfasst ein Flächenwidmungsplan die Planung für ein gesamtes Gemeindegebiet und wird auf Basis des Katasterplanes erstellt. Der „Fläwi“ ordnet dabei jedem Grundstück eine feste Widmung zu, in der festgelegt wird, wie das Grundstück genutzt werden darf.

Man unterscheidet Bauland, Grünland/Freiland, Verkehrsfläche und weitere Spezifizierungen z.B.: Gewerbegebiet, Einkauf, Arbeit, Freizeit, Ausbildung – das alles braucht seinen Platz. Neben den Flächen für Wohnungen müssen daher auch Flächen für ergänzende Nutzungen bereitgestellt werden: Schulen, Kindergärten, Betriebe, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen, Arztpraxen, Grünflächen, Kirchen, Flächen für den öffentlichen Verkehr und für Straßen, oder auch einfach Orte der Begegnung und der sozialen Kommunikation.


Dieser Flächenwidmungsplan mit allen Widmungen ist öffentlich einsehbar und liegt beim jeweiligen Gemeindeamt auf. In allen Bundesländern gibt es zudem eine digitale Version, die online abrufbar ist. In Graz wurde der Flächenwidmungsplan 4.0 mit Anfang 2018 rechtskräftig und gilt seither.
Hand in Hand mit dem Fläwi geht der Bebauungsplan. Er legt die Regeln fest, wie gebaut werden darf – wie hoch, in welcher Weise und in welchem Abstand zu anderen Gebäuden.


Ziel eines ganzheitlichen Flächenwidmungsplans und -konzeptes sollte es sein, eine Stadt mit hoher Lebensqualität für Ihre Bewohner zu sein. Schritte dorthin sollen unter anderem die Bekenntnis zum Schutz des Grünraums sein, die Erhaltung der charakteristischen Besonderheiten der einzelnen Bezirke oder die Entwicklung eines nachhaltigen und intelligenten Verkehrskonzeptes, das einer Erhöhung der Lebensqualität führt, zeitgleich zu einer Senkung des Co2 Ausstoßes.

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