Für die erfolgreiche Ermittlung des Verkaufspreises einer Immobilie wird in den meisten Fällen ein Sachverständiger für Immobilienbewertung eingeschaltet, der ein Wertgutachten erstellt. Die Immobilienbewertung erfolgt entweder nach dem Vergleichswert-, dem Ertragswert- oder dem Sachwertverfahren.
Vor dem Verkauf einer Immobilie muss der Marktwert bestimmt werden, der von verschiedenen Aspekten abhängt. Unter anderem spielen dabei
aktuelle Lage auf dem Immobilienmarkt eine entscheidende Rolle, die Lage des Objektes, die Art des Objektes, beispielsweise um es sich um ein unbebautes Grundstück oder, Einfamilienhaus handelt, das Alter, die Bauweise und bauliche Zustand der Immobilie, die
durchgeführte Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Wohnfläche und Grundstücksgröße und erzielte Verkaufspreise für vergleichbare Immobilien Außenanlagen, wie Terrassen oder Balkone.
Wichtig: Entscheidend ist immer der Gesamteindruck.
Wenn ein Sachverständiger die Immobilienbewertung vornimmt, wird er sich in der Regel für eines von drei Bewertungsverfahren entscheiden, die in der Immobilienwertermittlungsverordnung normiert sind, und zwar:
Je nachdem, wie sehr ein Eigentümer sein Objekt gepflegt habt, müssen Abschläge einrechnet werden.
Das gilt vor allem bei Objekten, die älter als 25 Jahre sind. Relevant sind dabei die Themen Heizung, Wärmedämmung, Dach, Fassade, Fenster und Leitungen.
Auch zu große Grundstücke können den Wert mindern. Das Verhältnis Wohnfläche zu Grundstück muss stimmen. Riesige Gärten sind eine Freude für Gärtner, beim Verkehrswert drohen aber Abschläge, wenn das Grundstück das Fünffache der Wohnfläche übersteigt. Es sei denn, das Gelände liegt in einer begehrten Gegend und das Grundstück lässt sich teilen.
Wertmindernd kann auch die Umgebung sein: hörbare Nähe zu Autobahn, Hauptverkehrsstraße, Bahnlinie, Industriegebiet, Flugverkehr, Emissionen aus Landwirtschaft/Gewerbe oder Mobilfunkmast.