Haustier in der Mietwohnung

Was darf ich?

Früher war es Vermietern freigestellt, ob diese Haustiere erlauben oder generell verbieten, entsprechende Klauseln konnten im Mietvertrag frei gestaltet werden. 2010 entschied der oberste Gerichtshof dass dadurch eine unzumutbare Benachteiligung für Haustierbesitzer entstanden ist. Es ist seither nicht mehr zulässig, Haustiere generell in einem Mietvertrag zu verbieten. Prinzipiell ist die Tierhaltung in einer Mietwohnung also erlaubt, es gibt allerdings mögliche Beschränkungen.

Wo muss ich das melden/bekannt geben?

Eine Meldepflicht für eine Haustierhaltung besteht dann, wenn dies aus dem Mietvertrag hervorgeht. Ist kein Haltungsverbot von Haustieren im Mietvertrag festgehalten, muss es beim Vermieter nicht angeben werden, dass man sich ein Haustier anschaffen. Für ein besseres Verhältnis zum Vermieter sollte man aber zumindest einmal erwähnt haben, dass man Haustiere hält. Ist im Mietvertrag ein Haustierverbot vermerkt, hält der Mieter aber trotzdem einen Hund in der Mietwohnung, besteht für den Vermieter ein hinreichender Kündigungsgrund. Bei Kleintieren wie Mäuse, Kaninchen oder Hamstern gilt ein solches Verbot nicht. Der Vermieter kann das Mietverhältnis also nicht kündigen, wenn der Mieter Kleintiere in der Wohnung hält.

Gibt es gewisse Haustiere, die nicht erlaubt sind?

Kleintiere, die in artgerechten Behältnissen wie Käfigen gehalten werden, dürfen nicht verboten werden. Ausnahmen sind Frettchen, Hausschweine oder andere unübliche Haustiere, welche zwar in Käfigen gehalten werden, aber dennoch eine Zustimmung durch den Vermieter benötigen. Die Haltung von Hunden und Katzen kann untersagt oder vom Einzelfall abhängig gemacht werden. Ein Verbot für exotische, giftige oder gefährliche Tiere wie Giftschlangen ist zulässig

Gibt es Allgemeine Dinge/Leitlinien, die zu beachten sind?

Die Haltung eines Haustiers in einer Mietwohnung ist mit Pflichten verbunden: Hunde brauchen zum Beispiel regelmäßig Auslauf und Katzen ein sauberes Katzenklo. Ausserdem sollte man sich über mögliche negative Auswirkungen Gedanken machen wenn man einen Hund oder eine Katze in der Wohnung haltet wie beispielsweise dass sich Nachbarn vom Hundegebell gestört fühlen könnten, manche Menschen Angst vor Hunden haben oder dass das Haustier die Wohnung beschädigen könnte, etwa durch Kratzer. Etwaige Beschädigungen müssen die Mieter aus eigener Tasche bezahlen, es kann zum Bespiel auch vom Vermieter eine erhöhte Kaution zur Sicherstellung verlangt werden.

Was passiert, wenn der Mietwohnung-Nachbar durch mein Haustier gestört wird oder sich gestört fühlt (Hundebellen, Kot im Garten etc.)

Selbst wenn im Mietvertrag kein Haustierverbot enthalten ist, kann der Vermieter dem Mieter bei nachhaltiger Belästigung der anderen Anwohner im Haus kündigen. Wenn etwa durch Lärmbelästigung– stundenlanges Hundegebell zum Beispiel – die Wohnqualität der anderen Bewohner erheblich leidet. Bei Katzen geht es weniger um Lärm als um Herumstreunen, beispielsweise dass die Katzen dem Nachbar- Garten ungebetene Besuche abstatten. Laut OGH besteht kein gesetzliches Gebot, Katzen ausschließlich innerhalb von Wohnräumlichkeiten zu halten. Dass sich Katzen im Garten des Nachbars aufhalten, ist von daher hinzunehmen.

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